Leistungen
Gerne unterstütze ich dich mit individueller Ernährungstherapie in folgenden Bereichen:
Frauengesundheit
Zyklusbeschwerden & -unregelmäßigkeiten, Endometriose, Polyzystisches Ovar Syndrom (PCOS), Kinderwunsch, Wechseljahre
Gewichtsmanagement
Mangelernährung/Untergewicht, Gewichtsreduktion
Onkologische Erkrankungen
Prävention und Behandlung von Mangelernährung bzw. Gewichtsverlust,
Z. n. Operationen
Stoffwechselerkrankungen
Diabetes mellitus, erhöhte Blutfettwerte, Bluthochdruck, erhöhte Harnsäurewerte etc.
Sporternährung
Optimierung der sportlichen Leistung durch individuell angepasste Ernährungsstrategien
Neurologische Erkrankungen
Multiple Sklerose, Parkinson, Amyotrophe Lateralsklerose
Gastrointestinale Erkrankungen
Unverträglichkeiten, Verdauungsbeschwerden,
Z. n. gastrointestinalen Operationen
BIA-Messung (Bioelektrische Impedanzanalyse)
Messung der Körperzusammensetzung
Natürlich kannst du dich auch mit anderen ernährungsbezogenen Anliegen an mich wenden – wir besprechen dann, wie ich dich optimal begleiten kann.
Diätolog:innen dürfen laut dem MTD-Gesetz Personen mit Erkrankungen nur mit ärztlicher Zuweisung betreuen. Liegt eine medizinische Diagnose vor, bitte ich um eine ärztliche Zuweisung inkl. etwaiger Befunde und Laborwerten.
Ablauf der Ernährungstherapie
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Kontaktiere mich gerne telefonisch, per Mail oder
über das Kontaktformular. Ich freue mich auf dich!
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Ausführliche Anamnese & Festlegung Therapieziel
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Sichtung der vorliegenden Befunde und Blutwerte
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Vor- und Nachbereitung von Beratungsunterlagen
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Klärung, ob eine BIA-Messung hilfreich sein kann
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Dokumentation und Planung der Folgetermine
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Besprechen der Empfehlungen
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Besprechen der Beratungsunterlagen
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Dokumentation und Planung der Folgetermine
Rückerstattung
des Honorars
Gesetzliche Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich nehmen derzeit noch keine Rückerstattung des Honorars vor. Bei der SVS gibt es die Möglichkeit, den Gesundheitshunderter einzulösen.
Private Zusatz-Krankenversicherung: Im Falle einer privaten Zusatz-Krankenversicherung können bis zu 100 % des Honorars übernommen werden. Dies ist in jedem Einzelfall individuell zu überprüfen und sollte mit der Versicherung abgeklärt werden.
Preisgestaltung
Die Preise orientieren sich an den Honorarrichtlinien des Verbandes Diaetologie Austria und sind umsatzsteuerfrei, da ernährungsmedizinische Beratung als Therapieleistung mehrwertsteuerbefreit ist.

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