LEISTUNGEN
Gerne unterstütze ich dich mit individueller Ernährungstherapie in folgenden Bereichen
Frauengesundheit
Zyklusbeschwerden & -unregelmäßigkeiten, Endometriose, Polyendokrines metabolisches Ovarialsyndrom (PMOS/PCOS), Kinderwunsch, Wechseljahre
Sporternährung
Optimierung der sportlichen Leistung durch individuell angepasste Ernährungsstrategien
Gewichtsmanagement
Mangelernährung/Untergewicht, Gewichtsreduktion
Onkologische Erkrankungen
Ernährung während und nach onkologischen Operationen, Prävention und Behandlung von Mangelernährung bzw. Gewichtsverlust
Stoffwechselerkrankungen
Diabetes mellitus, erhöhte Blutfettwerte, erhöhte Harnsäurewerte
Neurologische Erkrankungen
Multiple Sklerose, Parkinson
Gastrointestinale Erkrankungen
Unverträglichkeiten, Verdauungsbeschwerden,
Ernährung nach gastrointestinalen Operationen
BIA-Messung
(Bioelektrische Impedanzanalyse)
Messung der Körperzusammensetzung
Natürlich kannst du dich auch mit anderen ernährungsbezogenen Anliegen an mich wenden – wir besprechen dann, wie ich dich optimal begleiten kann.
Diätolog:innen dürfen laut dem MTD-Gesetz Personen mit Erkrankungen nur mit ärztlicher Zuweisung betreuen. Liegt eine medizinische Diagnose vor, bitte ich um eine ärztliche Zuweisung inkl. etwaiger Befunde und Laborwerten.
Ablauf der Ernährungstherapie
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Kontaktiere mich gerne telefonisch, per Mail oder
über das Kontaktformular. Ich freue mich auf dich!
Zu Beginn erfolgt eine ausführliche Anamnese mit gemeinsamer Festlegung der Therapieziele. Die Sichtung vorhandener Befunde und Blutwerte sowie die Erstellung individueller Beratungsunterlagen und die Dokumentation der Beratung sind im Therapieumfang inkludiert. Bei Bedarf wird zudem geklärt, ob eine BIA-Messung sinnvoll ist.
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Beim Folgetermin werden die individuellen Empfehlungen und Beratungsunterlagen gemeinsam besprochen und offene Fragen geklärt. Die anschließende Dokumentation sowie die Planung der weiteren Folgetermine sind ebenfalls im Therapieumfang inkludiert.
Rückerstattung
des Honorars
Gesetzliche Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich nehmen derzeit noch keine Rückerstattung des Honorars vor. Bei der SVS gibt es die Möglichkeit, den Gesundheitshunderter einzulösen.
Private Zusatz-Krankenversicherung: Im Falle einer privaten Zusatz-Krankenversicherung können bis zu 100 % des Honorars übernommen werden. Dies ist in jedem Einzelfall individuell zu überprüfen und sollte mit der Versicherung abgeklärt werden.
Preisgestaltung
Die Preise orientieren sich an den Honorarrichtlinien des Verbandes Diaetologie Austria und sind umsatzsteuerfrei, da ernährungsmedizinische Beratung als Therapieleistung mehrwertsteuerbefreit ist.

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